Für seriöse Coaches und Berater
FernUSG-Check von Rechtsanwalt Roth
Viele Kanzleien werben derzeit damit, Kunden aus Coaching-Verträgen „herauszuholen“ – gestützt auf diverse BGH-Urteile. Ich prüfe für dich, ob dein Geschäft von diesem Urteil betroffen ist, ob deine Verträge nichtig sind und welche Schritte du jetzt gehen musst, um gegen deine Kunden nicht machtlos zu sein.
Was hat es mit der Zulassungspflicht nach dem FernUSG auf sich?
Wessen Geschäftsmodell als "Fernunterricht" im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes qualifiziert wird, benötigt eine Zulassung.
Fehlt diese Zulassung, ist der Kundenvertrag nichtig.
Das bedeutet u.U., dass der Kunde sämtliche Zahlungen zurückverlangen kann.
Ob die Voraussetzungen (entgeltliche Wissensvermittlung, räumliche Trennung und eine Lernerfolgskontrolle ) angenommen werden können, muss immer im Einzelfall geprüft werden.
Es kommt im Wesentlichen darauf an, welche Leistungen dem Kunden im Vertrag zugesprochen werden.
Genau hier setze ich an.
Ich kenne "moderne" Online-Coaching-Angebote und prüfe, ob deine Verträge von der Zulassungspflicht betroffen sind – und wie du dich rechtlich absichern kannst.
Was ich für dich überprüfe:
Ob dein Geschäftsmodell als „Fernunterricht“ einzustufen ist...
Was du sofort tun kannst, um rechtssicherer aufgestellt zu sein...
Wie du mit konfliktfreudigen Kunden souverän umgehst...
Rechtsanwalt & Gründer von Roth Legal
Stefan Roth
Rechtssicherheit ist dein Ass im Ärmel. Wer seine Verträge im Griff hat, ist Streitigkeiten nicht ausgeliefert, sondern handelt mit klarem Vorsprung. Ich sorge dafür, dass dein Geschäftsmodell rechtssicher aufgestellt ist – individuell geprüft und anwaltlich begleitet. So kannst du dich auf dein Kerngeschäft konzentrieren und Rückforderungen sowie Vertragsrisiken gezielt vermeiden.

Stimmen meiner Mandantschaft
Meine Frau und ich können hier nur positives, 5 Sterne Feedback, hinterlassen.
Das Ganze startet mit einer super schnellen, zuverlässigen Bearbeitung. Die Kommunikation wurde immer super unkompliziert sichergestellt.
Verständnisfragen mussten gar nicht erst gestellt werden, denn diese wurden immer schon vorweg, durch eine super Erklärung der z.B. Fachbegriffe, beantwortet.
Kurz und knapp, hier macht ihr alles richtig!
Stefan Jankowski

Stefan ist ein hochkompetenter Anwalt, mit dem es Spaß macht, zusammenzuarbeiten. Er arbeitet schnell und zuverlässig und hat auf alle Fragen stets eine Antwort parat.
Sven Jung
Gründer von der ZTL GmbH
Zu meiner Zusammenarbeit mit Herrn Roth kann ich nur Positives berichten. Herr Roth ist nicht nur sehr kompetent in seinem Fachgebiet, sondern auch äußerst kundenorientiert. Ich wurde bestens in meinem Anliegen beraten und meine Angelegenheit wurde erfolgreich gelöst. Vielen Dank!
Eva Coon

Warum Du mit der Überprüfung deines Geschäftsmodells nicht zögern solltest ...
1. Aktuelle Verträge könnten bereits jetzt nichtig sein
Wenn dein Coaching-Angebot rechtlich als „Fernunterricht“ gilt und du keine Zulassung nach dem FernUSG hast, sind deine Kundenverträge automatisch nichtig – ganz gleich, ob B2C oder B2B. Das bedeutet: Deine Kund:innen können bereits gezahlte Beträge vollständig zurückverlangen – selbst nach Jahren. Je früher du dein Geschäftsmodell prüfen lässt, desto besser kannst du für die Zukunft rechtlich gegensteuern.
2. Kanzleien rüsten auf
Immer mehr Kanzleien werben gezielt damit, Coaching-Kund:innen aus laufenden Verträgen „herauszuholen“. Abmahnungen, Rückzahlungsforderungen und Klagen werden zunehmen. Wer sich jetzt nicht vorbereitet, läuft Gefahr, in eine Welle rechtlicher Auseinandersetzungen hineingezogen zu werden – mit unkalkulierbaren Kosten und Imageschäden. Eine rechtssichere Struktur ist dein bester Schutz.
Kostenfreien FernUSG-Check sichern
1
Termin buchen
Sichere dir auf der nächsten Seite deinen Termin für das kostenfreie Vorgespräch – ich melde mich dann persönlich bei dir.
2
Kostenloses Vorgespräch
In einem ersten Telefonat klären wir, ob dein Angebot unter das FernUSG fällt, welche Risiken bestehen und wie du diese rechtssicher vermeiden oder beherrschbar machen kannst.
3
Individuelle Lösung ✅
Ergibt die Prüfung Handlungsbedarf, erarbeite ich auf Wunsch eine individuelle Strategie, um dein Geschäftsmodell fernunterrichtsrechtlich belastbar und wirtschaftlich sinnvoll aufzustellen.