Wessen Geschäftsmodell als "Fernunterricht" im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes qualifiziert wird, benötigt eine Zulassung.
Fehlt diese Zulassung, ist der Kundenvertrag nichtig.
Das bedeutet u.U., dass der Kunde sämtliche Zahlungen zurückverlangen kann.
Ob die Voraussetzungen (entgeltliche Wissensvermittlung, räumliche Trennung und eine Lernerfolgskontrolle ) angenommen werden können, muss immer im Einzelfall geprüft werden.
Es kommt im Wesentlichen darauf an, welche Leistungen dem Kunden im Vertrag zugesprochen werden.
Genau hier setze ich an.
Ich kenne "moderne" Online-Coaching-Angebote und prüfe, ob deine Verträge von der Zulassungspflicht betroffen sind – und wie du dich rechtlich absichern kannst.