Rechtsanwalt Stefan Roth
Neues BGH Urteil: Jetzt Geschäftsmodell prüfen lassen!
Coaching-Angebote als „Fernunterricht“ im Sinne des FernUSG ohne die erforderliche Zulassung anzubieten hat zur Folge, dass die betroffenen Kundenverträge nichtig sind. Ob dein Geschäftsmodell davon betroffen ist, zeigt nur eine individuelle Prüfung.
Was hat es mit dem neuen Online-Coaching BGH Urteil (BGH, Urteil vom 12. Juni 2025, Az. III ZR 109/24) auf sich?
Das Thema Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) ist nicht neu – aber jetzt herrscht mehr Klarheit:
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat als höchste Instanz einen solchen Online-Coaching-Fall entschieden – nicht im Sinne der Online-Coaches.
Was bedeutet das Urteil konkret?
✅ Das FernUSG gilt auch im B2B-Bereich
✅ Die Voraussetzungen für die Einstufung als „Fernunterricht“ – also Wissensvermittlung, räumliche Trennung und eine Lernerfolgskontrolle – werden weit ausgelegt und sind damit relativ leicht erfüllt.
✅ Fehlt die gesetzlich vorgeschriebene Zulassung, sind deine Kundenverträge nichtig.
Das heißt: Deine Kund:innen können das gesamte Geld zurückfordern – sogar Jahre später.
Der BGH hat mit diesem Urteil eine klare Leitlinie geschaffen, der sich andere Gerichte nun anschließen werden.
Mehrere Kanzleien werben bereits damit, Coaching-Kunden aus Verträgen zu holen – die Zahl der anwaltlichen Schreiben und Klagen dürfte damit weiter steigen.
Ich kenne "moderne" Online-Coaching-Angebote und prüfe, ob deine Verträge vom Urteil betroffen sind – und wie du dich rechtlich absichern kannst.
Was ich für dich überprüfe:
Ob dein Geschäftsmodell und deine Verträge die Voraussetzungen für „Fernunterricht“ erfüllen
Ich analysiere, ob dein Coaching-Angebot rechtlich als „Fernunterricht“ im Sinne des FernUSG einzustufen ist – insbesondere anhand der Merkmale Wissensvermittlung, räumliche Trennung und Lernerfolgskontrolle. Schon wenige Bestandteile deines Angebots können dafür ausreichen – auch im B2B-Bereich.
Was du jetzt tun kannst, um rechtssicherer aufgestellt zu sein
Sollte dein Modell zulassungspflichtig sein, zeige ich dir konkrete Handlungsoptionen auf: von der Zulassung nach FernUSG bis zur strukturellen Anpassung deines Angebots. Ziel ist es, deine Verträge und Prozesse so zu gestalten, dass sie auch künftig rechtlich Bestand haben.
Wie du mit konfliktfreudigen Kunden souverän umgehst
Immer mehr Kanzleien versuchen gezielt, Coaching-Kunden zum Vertragsausstieg zu bewegen. Ich erkläre dir, wie du mit solchen Anfragen professionell umgehst, was du sagen (und nicht sagen) solltest – und wie du rechtliche Auseinandersetzungen bestenfalls vermeidest.
Rechtsanwalt & Gründer von Roth Legal
Stefan Roth
Rechtssicherheit ist wie ein Ass im Ärmel.
Gerade in Zeiten rechtlicher Unsicherheit – wie dem aktuellen BGH-Urteil zum Fernunterricht – kann sie entscheidend sein: Wer seine Verträge im Griff hat, ist Streitigkeiten nicht ausgeliefert, sondern agiert mit klarem Vorsprung.
Ich sorge dafür, dass dein Geschäftsmodell auf einem stabilen, rechtssicheren Fundament steht individuell geprüft und anwaltlich begleitet. So kannst du dich wieder ganz auf dein Kerngeschäft konzentrieren, ohne ständig rechtliche Risiken im Nacken zu haben.
Als Rechtsanwalt für Online‒Coaches, Berater und Marketer kenne ich die rechtlichen Herausforderungen Ihrer Branche. Ich helfe dir, Abmahnungen, Rückforderungen und Vertragsnichtigkeiten vorzubeugen und gebe dir mit durchdachten Verträgen und klaren Strategien Ihre unternehmerische Sicherheit zurück.
Stimmen meiner Mandantschaft
Meine Frau und ich können hier nur positives, 5 Sterne Feedback, hinterlassen.
Das Ganze startet mit einer super schnellen, zuverlässigen Bearbeitung. Die Kommunikation wurde immer super unkompliziert sichergestellt.
Verständnisfragen mussten gar nicht erst gestellt werden, denn diese wurden immer schon vorweg, durch eine super Erklärung der z.B. Fachbegriffe, beantwortet.
Kurz und knapp, hier macht ihr alles richtig!
Stefan Jankowski

Stefan ist ein hochkompetenter Anwalt, mit dem es Spaß macht, zusammenzuarbeiten. Er arbeitet schnell und zuverlässig und hat auf alle Fragen stets eine Antwort parat.
Sven Jung
Gründer von der ZTL GmbH
Zu meiner Zusammenarbeit mit Herrn Roth kann ich nur Positives berichten. Herr Roth ist nicht nur sehr kompetent in seinem Fachgebiet, sondern auch äußerst kundenorientiert. Ich wurde bestens in meinem Anliegen beraten und meine Angelegenheit wurde erfolgreich gelöst. Vielen Dank!
Eva Coon

Wir sind sehr zufrieden mit der Arbeit von Rechtsanwalt Roth, er hat uns sehr weitergeholfen. Absolute Weiterempfehlung!
Phillip Lauth

Ein sehr kompetenter Anwalt! Herr Roth hat mich gründlich über meine Rechte informiert. Ich kann ihn definitiv weiterempfehlen!
Faisal Musleh
Gründer von Brandtalents
Schnelle Hilfe, höflicher Umgangston, kompetente Beratung und eine Erklärung, die man versteht.
Denver Künzer

Warum Du mit der Überprüfung deines Geschäftsmodells nicht zögern solltest ...
1. Aktuelle Verträge könnten bereits jetzt nichtig sein
Wenn dein Coaching-Angebot rechtlich als „Fernunterricht“ gilt und du keine Zulassung nach dem FernUSG hast, sind deine Kundenverträge automatisch nichtig – ganz gleich, ob B2C oder B2B. Das bedeutet: Deine Kund:innen können bereits gezahlte Beträge vollständig zurückverlangen – selbst nach Jahren. Je früher du dein Geschäftsmodell prüfen lässt, desto besser kannst du für die Zukunft rechtlich gegensteuern.
2. Kanzleien rüsten auf
Immer mehr Kanzleien werben gezielt damit, Coaching-Kund:innen aus laufenden Verträgen „herauszuholen“. Abmahnungen, Rückzahlungsforderungen und Klagen werden zunehmen. Wer sich jetzt nicht vorbereitet, läuft Gefahr, in eine Welle rechtlicher Auseinandersetzungen hineingezogen zu werden – mit unkalkulierbaren Kosten und Imageschäden. Eine rechtssichere Struktur ist dein bester Schutz.
Kostenlose Ersteinschätzung vereinbaren
Ich rufe dich innerhalb von 24 Stunden zurück, um eine individuelle Ersteinschätzung durchzuführen.
1
Formular ausfüllen
Fülle einfach das untenstehende Formular aus, um mir die für die Durchführung einer Ersteinschätzung erforderlichen Daten zu übermitteln.
2
Kostenloses Vorgespräch
In einem ersten Telefonat besprechen wir deine Situation, mögliche Risiken und wie du rechtssicher aufgestellt sein kannst.
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Individuelle Lösung ✅
Wenn Handlungsbedarf besteht, entwickle ich mit dir eine rechtlich fundierte und praxisnahe Lösung – individuell auf dein Angebot zugeschnitten.