Das Thema Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) ist nicht neu – aber jetzt herrscht mehr Klarheit:
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat als höchste Instanz einen solchen Online-Coaching-Fall entschieden – nicht im Sinne der Online-Coaches.
Was bedeutet das Urteil konkret?
✅ Das FernUSG gilt auch im B2B-Bereich
✅ Die Voraussetzungen für die Einstufung als „Fernunterricht“ – also Wissensvermittlung, räumliche Trennung und eine Lernerfolgskontrolle – werden weit ausgelegt und sind damit relativ leicht erfüllt.
✅ Fehlt die gesetzlich vorgeschriebene Zulassung, sind deine Kundenverträge nichtig.
Das heißt: Deine Kund:innen können das gesamte Geld zurückfordern – sogar Jahre später.
Der BGH hat mit diesem Urteil eine klare Leitlinie geschaffen, der sich andere Gerichte nun anschließen werden.
Mehrere Kanzleien werben bereits damit, Coaching-Kunden aus Verträgen zu holen – die Zahl der anwaltlichen Schreiben und Klagen dürfte damit weiter steigen.
Ich kenne "moderne" Online-Coaching-Angebote und prüfe, ob deine Verträge vom Urteil betroffen sind – und wie du dich rechtlich absichern kannst.