26.Oktober

Abmahngefahr durch Testimonials: Darauf sollten Sie unbedingt achten!

RA Stefan Roth
Autor dieses Beitrags
Testimonials sind ein beliebtes Instrument, um das Vertrauen der Interessenten zu steigern und damit die Wahrscheinlichkeit eines Verkaufsabschlusses zu erhöhen. Testimonials werden in den unterschiedlichsten Variationen eingesetzt. Sei es im Videoformat, mit Foto und Zitat oder einfach durch die Veröffentlichung des Logos.
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Mögliche Rechtsverletzungen

Für welche Form des Testimonials Sie sich auch entscheiden: Bei der Verwendung von Testimonials können mehrere Rechtsgebiete gleichzeitig betroffen sein. Entsprechend hoch ist das Risiko einer Rechtsverletzung und einer damit verbundenen Abmahnung.

Abmahnung wegen Markenverletzung in Testimonial

Wenn Sie das Logo oder den Firmennamen Ihres Kunden zu Werbezwecken auf Ihrer Website verwenden, kann in der Regel von einer sogenannten „markenmäßigen Benutzung“ i.S.v § 14 Abs. 2 MarkenG ausgegangen werden. Diese ist jedoch nur mit Zustimmung des Markeninhabers zulässig. Liegt diese nicht vor, laufen Sie Gefahr, abgemahnt zu werden.
Die Folge können Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung der Anwaltskosten sein, wobei markenrechtliche Streitigkeiten in der Regel einen Streitwert von 50.000 € und mehr haben.
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Im Rahmen des Erstgesprächs schildern Sie mir den Sachverhalt und ich gebe Ihnen eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten. Außerdem informiere ich Sie über die zu erwartenden Kosten.

Urheberrechtsverletzung in Testimonial

Wenn Sie Bilder oder Videos Ihrer Kunden verwenden, benötigen Sie auch hierfür ein entsprechendes Nutzungsrecht, um keine Urheberrechtsverletzung gemäß § 106 Abs. 1 UrhG zu begehen.
Alternativ können Sie in Zusammenarbeit mit Ihren Kunden auch selbst Video- oder Fototestimonials erstellen, so dass Sie Urheber des Werkes sind. Damit stehen Ihnen auch die ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Werk zu.

Wettbewerbsverstoß durch Testimonial

Testimonials müssen vor allem eines sein: wahr. Behaupten Sie fälschlicherweise, mit einem Unternehmen zusammengearbeitet zu haben, kann nicht nur dieses Unternehmen, sondern auch Ihr Mitbewerber gegen Sie vorgehen, weil ein solches Testimonial als „irreführend“ und damit „unlauter“ im Sinne des UWG zu qualifizieren ist.
Gleiches gilt, wenn der Inhalt der Referenz unwahre Tatsachenbehauptungen enthält. Denn sobald Sie den Inhalt als Testimonial verwenden, machen Sie sich dessen Inhalt zu eigen. Das bedeutet, dass Sie für den Inhalt verantwortlich sind.

Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild

Auch das Recht am eigenen Bild kann durch die Verwendung von Testimonials betroffen sein. Insbesondere dann, wenn Fotos des Kunden ohne dessen Einwilligung verwendet werden (vgl. §§ 22, 23 KUG).
Abschließend lässt sich festhalten, dass die Verwendung von Testimonials eine Vielzahl rechtlicher Risiken birgt und daher stets von einem Rechtsanwalt geprüft werden sollte.

Meine Empfehlung an Sie

Um die Rechte Ihrer Kunden nicht zu verletzen und eine teure Abmahnung zu vermeiden, sollten Sie sich die entsprechende Einwilligung immer schriftlich einholen (auch über AGB möglich) und darauf achten, dass die getätigten Aussagen keine unwahren Tatsachenbehauptungen enthalten und nicht als irreführend zu qualifizieren sind.
Diese Aspekte sind immer im Einzelfall zu prüfen.
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RA Stefan Roth
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