Sie haben eine Abmahnung erhalten? In der Abmahnung wird Ihnen eine Markenrechtsverletzung vorgeworfen? Der vermeintlich Verletzte fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung von Schadensersatz und die Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten?
Dann sollten Sie nicht zögern, einen Anwalt für Markenrecht aus Hamburg zu konsultieren.
Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft, da diese als abstraktes Schuldanerkenntnis gewertet werden kann. Nicht selten liegt eine Markenrechtsverletzung gar nicht vor, so dass eine Verteidigung ratsam ist. Selbst wenn eine Markenrechtsverletzung vorliegt, sind die Geldforderungen oft überzogen.
Hier gilt es, die Kosten so gering wie möglich zu halten.