Arbeitnehmerüberlassung – Zeitarbeit
In der Arbeitnehmerüberlassung sind Sie Arbeitgeber der eingesetzten Mitarbeiter und überlassen diese zur Arbeitsleistung an Kundenunternehmen. Dort werden die Mitarbeitenden in die Organisation des Kundenbetriebs eingegliedert und dessen Weisungsrecht unterstellt. Die gesetzlichen Vorgaben der Arbeitnehmerüberlassung – insbesondere Erlaubnispflicht, Equal-Pay/Equal-Treatment, Überlassungshöchstdauer und Kennzeichnungspflichten – bilden den rechtlichen Rahmen.
AGB für Personaldienstleister sind in diesem Geschäftsmodell unerlässlich, um:
Ihre Rolle als Verleiher und die Rolle des Kunden als Einsatzbetrieb klar zu definieren,
• Pflichten des Kunden in Bezug auf Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitszeit, Dokumentation und Unterrichtung festzulegen,
• Übernahmesituationen (Direkteinstellung von Leiharbeitnehmern) wirtschaftlich sinnvoll über Übernahmeprovisionen zu regeln und
• Haftung und Freistellung im Innenverhältnis rechtssicher zu strukturieren.
Personalvermittlung (Executive Search, Festanstellungen)
Im Bereich der Personalvermittlung schließen nicht Sie, sondern das Kundenunternehmen den Arbeitsvertrag mit dem Kandidaten. Ihre Leistung besteht in der Suche, Vorauswahl und Vorstellung geeigneter Kandidaten. Vergütet wird typischerweise über Erfolgsprovisionen, Retainer-Modelle oder Mischformen.
Konflikte entstehen hier vor allem dann, wenn:
• ein Kandidat sich eigeninitiativ beim Kunden bewirbt, nachdem Sie den Kontakt angebahnt haben,
• der Kunde nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrags doch noch zurücktritt,
• das Arbeitsverhältnis während der Probezeit beendet wird oder
• der Kandidat erst deutlich später eingestellt wird, nachdem der ursprüngliche Suchauftrag formal ausgelaufen ist.
Professionelle AGB für Personaldienstleister definieren in solchen Fällen klar:
• wann und unter welchen Voraussetzungen Ihre Provision verdient und fällig ist,
• wie mit Stornierungen, Absagen und Verzögerungen umzugehen ist,
• ob Nachbesetzungen angeboten werden und in welchem Rahmen und
• welche Sperrfristen und Umgehungsschutzregelungen gelten.
Interim Management, Freelancing, Projektverträge
Interim Manager, Freelancer und Projektberater kommen häufig im Rahmen komplexer Vertragsketten zum Einsatz. Die rechtliche Einordnung bewegt sich im Spannungsfeld von Dienstvertrag, Werkvertrag, Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbständigkeitsrisiken. Gleichzeitig sind die wirtschaftlichen Interessen hoch, da regelmäßige Tagessätze und projektbezogene Honorarvolumina erheblich sind.
Hier müssen AGB für Personaldienstleister insbesondere:
• die gewollte Vertragsstruktur (reine Vermittlung, Generalunternehmermodell, Unterauftragskette) rechtlich sauber abbilden,
• Weisungs- und Organisationsstrukturen so gestalten, dass sie zum gewählten Modell (Werk-/Dienstvertrag vs. Arbeitnehmerüberlassung) passen,
• Status- und Sozialversicherungsrisiken (z.B. Scheinselbstständigkeit von Freelancern) im Rahmen des rechtlich Möglichen adressieren und
• Vergütung, Projektdauer, Kündigungsrechte, Nachbesetzung und Haftungsfragen klar regeln.