02. November

SEO Vertrag (AGB): Top 6 Klauseln für Agenturen und Freelancer

RA Stefan Roth
Autor dieses Beitrags
SEO-Anbieter (Agenturen oder Freelancer) schulden ihren Kunden in der Regel keinen konkreten Erfolg. Dies liegt unter anderem daran, dass sie keinen direkten Einfluss auf die Algorithmen von Google haben. Sie können lediglich die Rahmenbedingungen so gestalten, dass die Wahrscheinlichkeit eines guten Rankings maximiert wird.
Diese Leistungspflichten und vieles mehr sollten entsprechend in einem Vertrag - in Form von AGB - festgehalten werden, damit im Streitfall keine Zweifel bestehen.
Denn ohne Vertrag gelten die gesetzlichen Regelungen. Diese sind oft nicht auf Ihren Einzelfall bzw. Ihr Geschäftsmodell zugeschnitten, so dass die Durchsetzung Ihrer Ansprüche erschwert werden kann. Im Ergebnis bedeutet dies, dass Sie auf Geld verzichten, das Ihnen eigentlich zusteht.
SEO Vertrag AGB
Eigene AGB haben den großen Vorteil, dass sie individuell gestaltet und für eine Vielzahl von Kunden verwendet werden können. Einmal erstellt, bilden sie den rechtlichen Rahmen für alle zukünftigen Geschäfte.

Das sind die Top 6 Klauseln für einen SEO-Vertrag (AGB)

Ein SEO-Vertrag (in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen) kann mehrere Seiten lang sein. Es gibt viel zu regeln. Im Folgenden werden die wohl wichtigsten Klauseln dargestellt:

§ 1 Mitwirkungspflichten des Kunden

Damit Sie als SEO-Anbieter Ihre Dienstleistungen ordnungsgemäß erbringen können, benötigen Sie in der Regel verschiedene Mittel, Informationen und Daten des Kunden. Dazu gehören unter anderem die Zugangsdaten zu dessen Webseiten sowie Bilder und Texte.
In den AGB sollte geregelt werden, dass der Kunde diese Mitwirkungspflichten hat und in welcher Form diese zu erfüllen sind. Außerdem sollte geregelt werden, was passiert, wenn der Kunde diesen Pflichten nicht nachkommt.

§ 2 Vergütung & Zahlungsbedingungen

Dabei sollten unter anderem folgende Fragen geklärt werden:
Netto- oder Bruttopreise?
Wann ist das Entgelt fällig? Z.B. mit Rechnungsstellung oder 7 Tage nach Rechnungsstellung?
Was passiert, wenn die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt? Hier können z.B. Verzugszinsen und Mahnkosten geregelt werden.
Sie haben ein rechtliches Anliegen?
Im Rahmen des Erstgesprächs schildern Sie mir den Sachverhalt und ich gebe Ihnen eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten. Außerdem informiere ich Sie über die zu erwartenden Kosten.

§ 3 Nutzungsrechte

Im Rahmen der Leistungen von SEO-Anbietern entsteht regelmäßig geistiges Eigentum, häufig in Form von Urheberrechten. Dieses entsteht beispielsweise an den erstellten Texten, Templates, Grafiken und Bildern. In den AGB sollte geregelt werden, in welchem Umfang Nutzungsrechte an diesem geistigen Eigentum an den Kunden übertragen werden.
Üblich ist hier die Übertragung einfacher (also nicht ausschließlicher) Nutzungsrechte. Einfache Nutzungsrechte, die räumlich und zeitlich nicht beschränkt sind (Werknutzungsbewilligung).
Der Kunde ist in der Regel nicht berechtigt, Unterlizenzen zu vergeben. Die Übertragung der Nutzungsrechte kann bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung widerrufen werden.

§ 4 Gewährleistung

Sie können Ihre Gewährleistung beschränken. Hier können Sie noch einmal deutlich machen, dass Sie keine Gewähr dafür übernehmen, dass bestimmte Platzierungen bei Google erreicht werden. Sie können die Gewährleistung für die Daten von Drittanbietern, für Änderungen, die nicht durch den SEO-Anbieter verursacht wurden, und andere Umstände ausschließen. Sie sollten Regeln, welche Gewährleistungsbehelfe (Minderung, Gutschrift, Nachbesserung etc.) bei tatsächlich vorliegenden Mängeln greifen.

§ 5 Haftung

Die Haftung kann auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt und für leichte Fahrlässigkeit (außer bei Personenschäden) entsprechend ausgeschlossen werden. Außerdem kann die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche verkürzt werden.

§ 6 Beendigung

SEO-Verträge haben in der Regel eine Laufzeit von z.B. 6 oder 12 Monaten. Es ist daher wichtig zu regeln, wie sich die Parteien vom Vertrag lösen können. Bei unbefristeten Verträgen sollte eine Kündigungsfrist (z.B. ein Monat zum Quartalsende) vereinbart werden. Eine vorzeitige Kündigung kann bei Vorliegen eines „wichtigen Grundes“ oder bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens möglich sein. Es sollte geregelt werden, was in einem solchen Fall mit den jeweiligen Leistungspflichten geschieht.
Diese Klauseln stellen nur einen Auszug der zu regelnden Punkte dar. Jede dieser Regelungen sollte individuell an das jeweilige Geschäftsmodell angepasst werden. Dabei sollten die Klauseln möglichst präzise formuliert werden, um im Streitfall auf der sicheren Seite zu sein.
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Im Rahmen des Erstgesprächs schildern Sie mir den Sachverhalt und ich gebe Ihnen eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten. Außerdem informiere ich Sie über die zu erwartenden Kosten.
RA Stefan Roth
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