31.Oktober
Webdesign-Vertrag (AGB) für Agenturen & Freelancer
RA Stefan Roth
Autor dieses Beitrags
Webdesign-Agenturen und Freelancer schließen mit ihren Kunden für jeden Auftrag einen Vertrag ab. Wenn nicht schriftlich, dann mündlich, bewusst oder unbewusst.
Wer hier keine eigenen Verträge - in Form von AGB - verwendet, muss sich nach den gesetzlichen Regeln des BGB richten. Je nach Vertragstyp (Dienst- oder Werkvertrag) gelten unterschiedliche Regelungen.
Nicht selten erweisen sich diese gesetzlichen Regelungen als nachteilig für den Werk- oder Dienstvertragsunternehmer. Die Folge ist in der Regel der Verlust von Geld.
Um dies zu vermeiden, ist die Verwendung eigener AGB dringend zu empfehlen. Die AGB müssen nur einmal erstellt werden und können dann in Zukunft für eine Vielzahl von Aufträgen verwendet werden.