31.Oktober

Webdesign-Vertrag (AGB) für Agenturen & Freelancer

RA Stefan Roth
Autor dieses Beitrags
Webdesign-Agenturen und Freelancer schließen mit ihren Kunden für jeden Auftrag einen Vertrag ab. Wenn nicht schriftlich, dann mündlich, bewusst oder unbewusst.
Wer hier keine eigenen Verträge - in Form von AGB - verwendet, muss sich nach den gesetzlichen Regeln des BGB richten. Je nach Vertragstyp (Dienst- oder Werkvertrag) gelten unterschiedliche Regelungen.
Nicht selten erweisen sich diese gesetzlichen Regelungen als nachteilig für den Werk- oder Dienstvertragsunternehmer. Die Folge ist in der Regel der Verlust von Geld.
Um dies zu vermeiden, ist die Verwendung eigener AGB dringend zu empfehlen. Die AGB müssen nur einmal erstellt werden und können dann in Zukunft für eine Vielzahl von Aufträgen verwendet werden.
Webdesign Vertrag AGB
AGB dienen in erster Linie dazu, auf mögliche Streitigkeiten vorbereitet zu sein. Die Chance, zu seinem Recht zu kommen, wird durch die Verwendung von AGB massiv erhöht.
In den AGB regeln Sie alle wichtigen Punkte. Welche das sind und worauf Sie achten sollten, erfahren Sie im Folgenden:

§ 1 Vertragsschluss

Ein Vertrag kann auf verschiedene Weise zustande kommen. Daher sollten Sie zunächst festlegen, wie der Vertrag zwischen Ihnen und Ihrem Kunden zustande kommt. Durch Bestätigung per E-Mail? Durch Unterschrift auf dem Angebot? Per Telefon- oder Videoanruf? Andernfalls besteht die Gefahr, dass Ihr Kunde im Streitfall behauptet, ein Vertrag sei gar nicht wirksam zustande gekommen.

§ 2 Pflichten der Parteien

Verweigert der Kunde nach Lieferung der erstellten Website die Zahlung, müssen Sie als Webdesigner in der Regel darlegen und beweisen, dass Sie Ihre vertraglichen Pflichten vollständig erfüllt haben. Dies kann schwierig sein, wenn nicht vorher schriftlich festgelegt wurde, welche Vertragspartei was genau schuldet.
Dazu gehören auch die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. Dazu gehört z.B. die Pflicht, Ihnen als Webdesigner die entsprechenden Zugangsdaten für z.B. Wordpress, Strato & Co. zur Verfügung zu stellen und auch sonstige Inhalte, die für die Leistungserbringung erforderlich sind (Fotos, Texte etc.), zur Verfügung zu stellen.
Achten Sie darauf, die Klauseln so verständlich und präzise wie möglich zu formulieren. Je unbestimmter die Klausel ist, desto größer ist der Spielraum für eine Auslegung, die eventuell nicht zu Ihren Gunsten ausfallen wird.
Sie haben ein rechtliches Anliegen?
Im Rahmen des Erstgesprächs schildern Sie mir den Sachverhalt und ich gebe Ihnen eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten. Außerdem informiere ich Sie über die zu erwartenden Kosten.

§ 3 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Sie sollten regeln, wann Ihr Honorar fällig ist und wie und wann es gezahlt wird. Bieten Sie Pauschalpreise an oder rechnen Sie nach Stunden ab? Wie hoch ist der Stundensatz? Wie werden Verzugszinsen berechnet und wie hoch sind Mahngebühren?

§ 4 Änderungswünsche

Wie werden Änderungswünsche vom Auftraggeber behandelt? In welcher Form müssen Änderungswünsche geäußert werden? Sind Änderungsschleifen im Festpreis enthalten und wenn ja, wie viele? Wie wird abgerechnet, wenn die Anzahl der gewährten Änderungsschleifen überschritten wird?

§ 5 Abnahme

Webdesign-Verträge sind in vielen Fällen Werkverträge. Werkleistungen bedürfen der Abnahme. Erst mit der Abnahme wird Ihr Zahlungsanspruch fällig. In den AGB sollten Sie daher regeln, wann und wie die Abnahme zu erfolgen hat. Sie können auch die Verpflichtung zu Teilabnahmen in die AGB aufnehmen. Regeln Sie auch, ob die Beseitigung von Mängeln im Pauschalpreis enthalten oder gesondert zu vergüten ist.

§ 6 Nutzungsrechte

Sie sollten regeln, in welchem Umfang Sie dem Auftraggeber Nutzungsrechte an den von Ihnen erstellten Werken einräumen. Dabei sollten Sie den Zeitpunkt der Übertragung (z.B. ab Abnahme oder ab Zahlungseingang) und die Art der Nutzungsrechte festlegen. Man unterscheidet zwischen ausschließlichen und einfachen Nutzungsrechten. Es kann sinnvoll sein, sich immer ein einfaches Nutzungsrecht vorzubehalten, um die geschaffenen Werke weiterentwickeln und zu Werbezwecken einsetzen zu können.

§ 7 Haftung

Die Haftung kann ausgeschlossen oder beschränkt werden. Dies gilt nicht, soweit die Haftung auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht oder die Haftung die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betrifft. Zwingendes Recht (z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz) kann ebenfalls nicht abbedungen werden.

§ 8 Kündigung

Sie können Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung regeln und die Vertragslaufzeit bestimmen (z.B. für Wartungsverträge).
Diese Klauseltypen sind nicht abschließend und dienen nur als Inspiration für die Erstelleung von AGB.
Wenn Sie Ihr Webdesign-Unternehmen mit AGB rechtlich absichern wollen, vereinbaren Sie jetzt ein kostenloses Erstgespräch!
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Im Rahmen des Erstgesprächs schildern Sie mir den Sachverhalt und ich gebe Ihnen eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten. Außerdem informiere ich Sie über die zu erwartenden Kosten.
RA Stefan Roth
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