Verweigert der Kunde nach Lieferung der erstellten Website die Zahlung, müssen Sie als Webdesigner in der Regel darlegen und beweisen, dass Sie Ihre vertraglichen Pflichten vollständig erfüllt haben. Dies kann schwierig sein, wenn nicht vorher schriftlich festgelegt wurde, welche Vertragspartei was genau schuldet.
Dazu gehören auch die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. Dazu gehört z.B. die Pflicht, Ihnen als Webdesigner die entsprechenden Zugangsdaten für z.B. Wordpress, Strato & Co. zur Verfügung zu stellen und auch sonstige Inhalte, die für die Leistungserbringung erforderlich sind (Fotos, Texte etc.), zur Verfügung zu stellen.
Achten Sie darauf, die Klauseln so verständlich und präzise wie möglich zu formulieren. Je unbestimmter die Klausel ist, desto größer ist der Spielraum für eine Auslegung, die eventuell nicht zu Ihren Gunsten ausfallen wird.