Unabhängig von der Branche setzen Sie sich im Geschäftsverkehr immer dem Risiko einer Rechtsverletzung und einer damit verbundenen Abmahnung aus. Bestimmte Tätigkeitsfelder sind jedoch besonders betroffen, wie z.B. der Online-Handel oder digitale Dienstleister.
Sollten Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, rate ich Ihnen, diese auf keinen Fall zu ignorieren. Dies würde die Situation in den meisten Fällen nur verschlimmern. Wenden Sie sich stattdessen an Ihren Anwalt für Wettbewerbsrecht in Hamburg. Gemeinsam erörtern wir sodann das weitere Vorgehen.
Zunächst gilt es zu prüfen, ob Ihnen überhaupt ein Wettbewerbsverstoß vorgeworfen werden kann. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich um eine unberechtigte Abmahnung. In diesem Fall können Sie die Ihnen im Rahmen der Verteidigung entstandenen Anwaltskosten von der Gegenseite ersetzt verlangen.
Ansonsten gilt es, die Folgen des Wettbewerbsverstoßes so gering wie möglich zu halten. Je nach Einzelfall kann der Abmahnung eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt sein. Hier gilt es abzuwägen, ob diese angemessen oder zu weitgehend ist. Da bei einem Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung in der Regel eine hohe Vertragsstrafe droht, ist hier besondere Vorsicht geboten.
Auch die in der Abmahnung geltend gemachten Schadensersatzforderungen sind häufig überhöht. Hier gilt es - im Falle einer berechtigten Abmahnung - die Geldforderung zu reduzieren.