Sie sind der Meinung, dass ein Dritter mit seiner Domain Ihre Rechte verletzt? Diese Person verwendet Begriffe, die mit Ihrer Domain, Ihrer Marke oder Ihrem Namen identisch oder zum Verwechseln ähnlich sind, und schafft dadurch eine Verwechslungsgefahr? Dann könnte ein anwaltliches Abmahnschreiben mit der Aufforderung zur Unterlassung und Erstattung der entstandenen Anwaltskosten der nächste sinnvolle Schritt sein.
Oder haben Sie eine Abmahnung von jemandem erhalten, der seine Rechte verletzt sieht? Er fordert Sie auf, die Domain zu löschen und Schadensersatz zu zahlen? Dann sollten Sie nicht vorschnell handeln und den Sachverhalt von einem Anwalt prüfen lassen. Nicht selten ist die Rechtslage anders als behauptet.